Man kann auch alles übertreiben: Nachdem ein Halteverbot für giftige Terrarientiere diskutiert wurde, schossen die Grünen in NRW weit übers Ziel hinaus.
Kein wildes Wohnzimmer mehr mit Grizzlys, Elefanten und Co.?
Das konnten die Grünen nicht auf sich sitzen lassen: Als im Herbst 2020 absehbar war, dass die schwarzgelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ein weitreichendes „Haltungsverbot sehr giftiger Tiere“ anstoßen würde, wollte man selbst durch noch mehr Verbote nachlegen.

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So jedenfalls scheint es, wenn man sich die Liste der zu verbietenden Tiere in einem Antrag der Grünen anschaut. Während es CDU und FDP um bestimmte Schlangen-, Skorpion- und Spinnenarten ging, fordern die Grünenpolitiker auch ein Haltungsverbot von Elefanten, Nilpferden, Gorillas und Grizzlybären in Privatwohnungen.
Verbotsorgie an der Realität vorbei
Die Forderungen der Grünen lesen sich dringend. Tatsächlich dürfte die Zahl von in Mietwohnungen gehaltenen Nilpferden eher gering sein. Offizielle Zahlen hierzu gibt es nicht.
Dass bislang kein Gesetz existiert, das die Haltung der 1,5 Tonnen schweren Tiere verbietet, dürfte allerdings weniger daran liegen, dass irgendjemand die Gefahren leugnen oder herunterspielen würde.

Bernd Schälte – Landtag NRW
In der Praxis unterbinden bestehende Regelungen – vom Mietvertrag bis hin zu Einfuhrbestimmungen – dieses Szenario aber zuverlässig. Und so musste auch Grünen-Politiker Norwich Rüße eingestehen:
„Natürlich kann man sich darüber unterhalten, wer denn ein Flusspferd hält. Ja, darüber können wir diskutieren. Es sind auch nicht viele. Wahrscheinlich ist es niemand in ganz Deutschland.“
Grüne: Elefanten-Verbot ist genderneutral!
Wer trotz des geforderten Verbots einen Gorilla im Wohnzimmer hält, soll bis zu zwei Jahre ins Gefängnis. Ferner sieht der Grünen-Antrag weitreichende Einschränkungen der Grundrechte vor, darunter ironischerweise auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

via Neues Deutschland
Bedenkenträger in den eigenen Reihen können die Grünen aber beruhigen. In ihrem Antrag heißt es: „Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen haben keine unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, so dass Aspekte des Gender Mainstreaming nicht betroffen sind.“
Gebracht hat es nichts: Der Umweltausschuss des Landtags in NRW hat den skurrilen Antrag der Grünen geschlossen abgelehnt.